Herzlich Willkommen bei www.Lebensabend-Daheim.at
1 malig € 200,- und laufend € 100,- monatlich während der Vertragslaufzeit (excl. Ust.).
Bei Haus- und Pflegehilfspersonal ist das Honorar sowohl vom Ausbildungsstand als auch von den Sprachkenntnissen abhängig. Das Honorar variiert dabei zwischen € 80,- und € 90,- für 24 Stunden inklusive Sozialversicherung.
Fahrtkosten sind nicht inkludiert und werden gesondert verrechnet.
Unsere BetreuerInnen sprechen gut Deutsch und verfügen über mindestens 1 Jahr Praxis im Ausland.
Die BetreuerInnen, welche selbständig arbeiten, rechnen direkt mittels Rechnungslegung mit Ihnen ab. Das Honorar wird bei jedem Turnuswechsel (mindestens einen Tag vor Abreise) fällig.
Einkünfte aus der Pension |
Pflegegeld aus der Pflegestufe |
EU–Förderung für 24h-Betreuung |
Das Pflegegeld ist eine einkommensunabhängige Leistung, die 12mal jährlich gebührt und monatlich ausbezahlt wird. Die Höhe ist abhängig vom jeweils erforderlichen Pflegeaufwand, welcher in sieben Stufen unterteilt ist und beträgt ab 1.1.2016:
Stufe 1: (Pflegeaufwand über 65 Stunden) – Euro 157,30 |
Stufe 2: (Pflegeaufwand über 95 Stunden) – Euro 290,00 |
Stufe 3: (Pflegeaufwand über 120 Stunden) – Euro 451,80 |
Stufe 4: (Pflegeaufwand über 160 Stunden) – Euro 677,60 |
Stufe 5: (über 180 Stunden + dauernde Bereitschaft) – Euro 920,30 |
Stufe 6: (über 180 Stunden + unkoordinierte Betreuung) – Euro 1.285,20 |
Stufe 7: (über 180 Stunden + Bewegungsunfähigkeit) – Euro 1.688,90 |
Die Feststellung der notwendigen Pflegeeinstufung erfolgt durch (medizinisch/pflegerische) Sachverständige.
Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen (Vorliegen eines Betreuungsverhältnisses). |
Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einem Landespflegegeldgesetz. |
Bei der Pflegestufe 3 und 4 ist die Notwendigkeit einer 24 Stunden Betreuung durch einen behandelnden Arztes festzustellen. |
Ab Stufe 5 wird angenommen, dass eine 24 Stunden Betreuung notwendig ist. |
Die Förderung kann ab 1. November 2008 bis zu 1.100 Euro bei Vorliegen von (unselbständigen) Arbeitsverhältnissen oder bis zu 550 Euro bei Vorliegen von Werkverträgen (bei selbständigen Betreuungskräften) betragen.