Herzlich Willkommen bei www.Lebensabend-Daheim.at
Die Firma Christa Santner Lebensabend-Daheim Pflegevermittlung, nachfolgend Lebensabend-Daheim genannt, vermittelt selbstständige PersonenbetreuerInnen nach einer ausführlichen Bedarfsanalyse an Personen mit Betreuungs- bzw. Pflegebedarf, nachfolgend Kunden genannt. Des Weiteren bietet Lebensabend-Daheim eine laufende Fall-Betreuung an.
Die Kunden fordern entweder via E-Mail, postalisch oder per Telefon einen Termin für die kostenlose Bedarfsanalyse an.
Lebensabend-Daheim vereinbart mit dem Kunden einen Termin für die Bedarfsanalyse und führt diesen entsprechend durch.
Im Anschluss an die Bedarfsanalyse erfolgt die Auftragserteilung des Kunden für die Vermittlung von PersonenbetreuerInnen an Lebensabend-Daheim.
Lebensabend-Daheim vermittelt dem Kunden entsprechend seines Bedarfs die jeweils geeigneten Personenbetreuerinnen.
Bei Arbeitsantritt erfolgt die Vertragserrichtung über die Betreuungs- bzw. Pflegeleistung entsprechend der Bedarfsanalyse und der erfolgten Beratung zwischen Kunden und selbstständigen PersonenbetreuerInnen sowie bei Bedarf die Betreuungsvereinbarung zwischen Kunden und Lebensabend-Daheim.
Die Anmeldung am, für den jeweiligen Wohnort zuständigen, Meldeamt findet durch den Kunden statt. Die notwendigen Anmeldungen bei der Gewerbebehörde, der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft sowie bei der Wirtschaftskammer vollzieht Lebensabend-Daheim.
Die Regelungen betreffen die Betreuungsverträge zwischen Kunden und Lebensabend-Daheim und ebenso zwischen Kunden und PersonenbetreuerInnen.
Bei Tages-, Kurzzeit-, Übergangs- und Urlaubs-Betreuung ergibt sich die Laufzeit aus der aus der Bedarfsanalyse ersichtlichen Zeitdauer und endet automatisch zum in der Bedarfsanalyse festgehaltenen Zeitpunkt, außer der Kunde möchte eine längere Zeitdauer der Betreuung vereinbaren und teilt dies rechtzeitig mit.
Bei der klassischen 24 Stunden-Betreuung wird der Vertrag unbefristet geschlossen und kann mit einer Kündigungszeit von einem Monat jederzeit beidseitig aufgelöst werden.
Bei Tod, dauernder Einweisung des Kunden in ein Pflege- oder Seniorenheim endet der Vertrag zwischen Lebensabend-Daheim und Kunden sowie zwischen Kunden und PersonenbetreuerInnen automatisch mit Ablauf des Kalendermonats.
Dem Kunden entstehen bis zur Erteilung des Vermittlungsauftrags an Lebensabend-Daheim keinerlei Kosten.
Die jeweiligen Kosten der Betreuung bzw. Pflege sind abhängig vom Umfang der erforderlichen Betreuung und Pflege und der geforderten Qualifikation der jeweiligen PersonenbetreuerInnen. Daher gelten hier die mit dem Kunden bei der durchgeführten Bedarfsanalyse ermittelten Preise solange als bindend wie sich der ermittelte Betreuungsbedarf nicht erhöht und keine Mehrleistungen anfallen.
Dem Kunden entstehen gegenüber den selbstständigen PersonenbetreuerInnen die Kosten für die in der Bedarfsanalyse ermittelten Betreuungs- und Pflegekosten inklusive der Sozialversicherungsbeitrage und Fahrtkosten. Weiters stellt der Kunde den PersonenbetreuerInnen ein geeignetes, beheizbares Zimmer als Unterkunft und entsprechende Verköstigung kostenfrei als Naturalleistung zur Verfügung.
Die Kosten für die selbstständigen PersonenbetreuerInnen werden nach Rechnungslegung durch Diesen, vom Kunden einen Tag vor dem 14-tägigen Wechsel ausbezahlt bzw. überwiesen.
Gegenüber Lebensabend-Daheim entstehen dem Kunden € 200,- einmalig an Vermittlungsgebühr und laufend ein tägliches Organisations-Honorar von € 3,- (alle Kosten exclusive Ust.).
Die Vermittlungsgebühr ist vom Kunden bei Erteilung des Vermittlungsauftrags, nach Rechnungslegung, an Lebensabend-Daheim zu zahlen. Lebensabend-Daheim wird erst nach Einlagen des Vermittlungshonorars vermittelnd tätig.
Die weiterlaufende Organisationsgebühr ist jeweils bis zum 1. des laufenden Monats im Vorhinein, während der Vertragslaufzeit fällig.
Sollte ein Mehraufwand gegenüber dem in der Bedarfsanalyse festgehaltenen Betreuungs- bzw. Pflegeplans erforderlich werden so erfolgt eine gesonderte Verrechnung des entstandenen Mehraufwandes seitens Lebensabend-Daheim und den BetreuerInnen bzw. eine automatische Anpassung.
Der Kunde stimmt der elektronischen Verarbeitung seiner Daten durch Lebensabend-Daheim zu.
Lebensabend-Daheim und die durch Lebensabend-Daheim vermittelten PersonenbetreuerInnen unterliegen der Schweigepflicht
Nähere Informationen unter Datenschutz.
Lebensabend-Daheim trifft keinerlei Haftung für dem Kunden entstehende Schäden, die durch die PersonenbetreuerInnen verursacht wurden.
Die Selbstständigen PersonenbetreuerInnen sind gegenber dem Kunden haftbar, für alle durch Sie verursachten Schäden.
Lebensabend-Daheim haftet dem Kunden für einen entsprechenden Ersatz bei Ausfall der Betreuerin bzw. des Betreuers, sofern den Kunden kein Verschulden trifft.
Der Kunde haftet Lebensabend-Daheim und den BetreuerInnen gegenüber für die genaue Umsetzung des in der Bedarfsanalyse festgehaltenen Betreuungsumfanges.
Der Kunde erklärt sich mit den in den oben angeführten Punkten und den festgehaltenen Vereinbarungen einverstanden.
Sollte einer der oben angeführten Punkte nicht gesetzeskonform sein so tritt automatisch der entsprechende Paragraf in Kraft.
Als Gerichtsstand wird zwischen Kunden und Lebensabend-Daheim das Bezirksgericht Klagenfurt vereinbart.